Dokumente für die Heirat.



* beglaubigte Abschrift aus dem   Geburtseintrag -

oder bei Geburt im Ausland: Geburtsurkunde mit Elternangabe

* beglaubigte Ablichtung der  Reisepass  oder Personalausweis (nur die Seiten mit den Personaldaten und der ausstellenden Behörde) und -

 falls vorhanden - eine Staatsangehörigkeitsurkunde (z.B. Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis)

* eine amtliche Familienstands- sowie eine Wohnsitz- oder Meldebescheinigung, erweiterte Meldebescheinigung, sofern diese im Wohnsitzstaat zu erhalten ist

- Die Gebühren betragen derzeit für die Anmeldung der Eheschließung im Regelfall 40,00 EUR, wenn ausländisches Recht zu beachten ist 80,00 EUR. Hinzu kommen weitere Gebühren für die Eheschließung und die dann auszustellenden Urkunden.

 

 

 



Vorehe(n.   Wenn ein Verlobter bereits einmal verheiratet war:

 

*  Eheurkunde(n) der Vorehe(n)

* Eheauflösungsnachweise aller Vorehen (z.B. Sterbeurkunden oder Scheidungsurteile mit Rechtskraftvermerk)

* ggf. Anerkennungsbescheid der ausländischen Ehescheidung durch die zuständige deutsche Landesjustizbehörde

* ggf. Abmeldebestätigungen der Meldebehörde erweiterte Meldebescheinigung (sofern ein inländischer Wohnsitz bestanden hat)

* ggf. Geburtsurkunden aller gemeinsamen Kinder

-

* Für einen ausländischen Verlobten ein Ehefähigkeitszeugnis der Heimatbehörde

* oder wenn der Heimatstaat kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellt: Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses mit weiteren Unterlagen (abhängig vom jeweiligen Staat) und Verdienstbescheinigungen für beide Verlobte. In diesem Fall sollte die Ablichtung des vollständigen Reisepasses des ausländischen Verlobten zur Vorlage beim Kammergericht von einer deutschen Auslandsvertretung beglaubigt sein.

Fremdsprachige Urkunden und Unterlagen sollten von einem geeigneten Dolmetscher in die deutsche Sprache übersetzt werden.

Ist bei der Eheschließung ein Beteiligter (Verlobter, Zeuge) nicht der deutschen Sprache mächtig, ist von den Eheschließenden ein Dolmetscher mitzubringen. Die Kosten für den Dolmetscher sind von den Eheschließenden zu tragen.





Bitte beachten Sie die nachstehenden Hinweise:

Die Standesämter sind bemüht, Anmeldungen der Eheschließung so schnell wie möglich zu bearbeiten. In Einzelfällen lässt sich eine mehrwöchige/mehrmonatige Bearbeitungszeit leider nicht vermeiden, da auch Postlaufzeiten von und nach dem Ausland und etwaige Bearbeitungszeiten anderer Stellen (z.B. Anerkennung ausländischer Scheidungsurteile, Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses durch die Kammergerichte) zu berücksichtigen sind. Eine verbindliche Terminfestlegung sollten Sie erst treffen, wenn Sie die Mitteilung erhalten, dass der Eheschließung kein Ehehindernis entgegensteht. Anderenfalls kann von Seiten des Standesamts die Einhaltung Ihres Wunschtermins nicht garantiert werden.

Innerhalb von sechs Monaten nach der Mitteilung, dass die Eheschließung erfolgen kann, sollte die Ehe geschlossen werden, da sonst eine erneute Anmeldung der Eheschließung

   
       
       
       
 
 
       
       
       
       
       
         
         
         
         
         
         
         
         
         
       
         
         
         
         
         
   
         
         
         
         
         
 
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
 
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
     
     
 
   
         
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