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1. Informationen
2. Fragen und Antworten |
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Webseiten Übersetzung. Translator
German-English |
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Info Mail
Wenn Sie eine Info
Mail zum Thema Adelstitel durch Adoption oder Heirat möchten. (kostenfrei)
Setzen
Sie sich bitte mit uns per
E-Mail
in Verbindung
Wir werden Ihre Anfrage binnen 48 Stunden
beantworten. | |
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Suche Adelstitel
Lassen Sie es uns wissen wenn Sie
vermittelt werden möchten. Wenn Sie Interesse haben einen
Adelstitel durch Adoption oder Heirat zu erlangen.
Setzen Sie sich bitte mit uns per
E-Mail
in Verbindung.
Wir nennen Ihnen aus unserer Datei den
passenden Titelgeber für Sie, welcher für eine Titelweitergabe per
Adoptieren oder Heirat aktuell zur Verfügung steht.
Wir werden
Ihnen helfen, die Führung eines Adelstitels zu verwirklichen. Die
Vermittlung erfolgt unter anwaltschaftlicher und notarieller
Vertretung.
Ihre Anfrage beantworten wir schnellstmöglich,
binnen 48 Stunden. | |
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Wir vermitteln Ihnen die Kontakte |
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zu deutschen Adelsfamilien, Mitgliedern des
deutschen Adels, die es Ihnen ermöglichen und die Gelegenheit geben
einen echten Adelstitel zu erhalten. |
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Der Ablauf der Vermittlung ist 100 % diskret.
Wir versichern den vertraulichen Umgang im Ihren persönlichen Daten
und achten bei allen erforderlichen Schritten Ihnen auf den
Datenschutz. |
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Welche Daten brauchen wir von Ihnen
von für eine Vermittlung?
Für
welche(n) Titel interessieren Sie sich?
Welchen finanziellen Rahmen
sind Sie bereit hierfür aufzuwenden? Sind Sie ledig,
verheiratet, oder geschieden? Welches Lebensalter haben Sie?
Wo wohnen Sie
beziehungsweise wo befindet sich Ihr Lebensmittelpunkt? Welche
Staatsangehörigkeit besitzen Sie?
Welche Art der
Titelübernahme kommt für sie in Frage - Heirat, auch
gleichgeschlechtliche Partnerschaft und / oder Adoption?
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Die Übertragung eines Adelstitels
wird von erfahrenen, deutschen und international anerkannten Fachanwälten
rechtlich einwandfrei und diskret betreut sowie durchgeführt. Honorarzahlungen können über ein Treuhandkonto eines
deutschen Anwaltes / Notars abgewickelt werden. Die Auszahlung an den
Titelgeber erfolgt je nach festgelegtem Stand des Vertrages beziehungsweise
nach Vertragserfüllung. |
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Vertraulichkeit und Diskretion.
absolute
Vertraulichkeit und Diskretion ist zu hundertprozentig garantiert.
(Datenschutz-Garantie)
Bei einer möglichen,
konkreten Vermittlung erfolgt jedwede Personalisierung in Abstimmung mit dem
Suchenden und dem Adelstitelgeber. Ihre Daten werden streng
vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. |
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Guten Tag, meine Name ist Frau /
Herr Fragemal! Wie verläuft eine Vermittlung bei Ihnen? | |
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Wir
vermitteln den Kontakt zwischen dem
Titelsuchende und dem Titelgeber und
stellen letztlich das persönliche Kennenlernen
beider Parteien her, wobei wir zu jeder Zeit
als Sprachrohr zwischen den beiden Parteien
dienen.
Zur
Vermittlung setzten wir
uns (entsprechend Ihren An- und Vorgaben) mit
den von Ihnen ausgewählten möglichen Titelgebern
in Verbindung und unterbreite diesen Ihr
Angebot.
Willigt die Titelgeberin, der
Titelgeber ein, klären wir letztlich die
verbindliche Dotationshöhe sowie die Zahlweise
der Dotation (Barzahlung bzw. Treuhand- /
Anderkonto über den Anwalt / Notar, wobei zu
beachten ist, dass hierfür je nach
kontoführender Bank des Treuhänders Bankgebühren
in Höhe von 5 bis zu 10 Prozent für das
Treuhandkonto anfallen!).
Wenn wir die Dotation und
den Ablauf beidseits geklärt haben stimmen wir
uns bezüglich eines ersten persönlichen Treffens
ab, klären Ort und Zeitpunkt, so dass ich mich
mit Ihnen und letztlich wir mit der
Titelgeberin, dem Titelgeber zusammenkommen. | | | | | |
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Nachnamen |
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Kann ich bei einer Adoption oder
Heirat meinen Nachnamen behalten ? | |
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Ja Sie können Ihren Nachnamen
behalten und Ihn als Doppelname weiter führen. Wenn Sie zum Beispiel von einer
Grafen von Mustermann adoptiert werden haben
Sie folgende Möglichkeiten den Namen zu
führen, als Einzelname oder Doppelname.
*Ihr Vorname Graf von Mustermann *Ihr Vorname Graf von
Mustermann-Fragemal
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Frau und Kinder |
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Wenn ich
verheiratet bin, welchen Nachnamen tragen nach einer Adoption mein(e)
Ehepartner(in) und meine Kinder? | |
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Es ist eine komplette
Familiennamensänderung möglich. Ihr(e)
Partner(in) und Kinder tragen, sofern Sie es
wollen den gleichen Namen wie Sie als adoptierter
Adliger.
*Siehe oben
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Scheidung |
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Wann kann eine Scheidung erfolgen ? | |
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Die Scheidung kann nach einem Jahr
des Bestandes der Ehe erfolgen, um hiernach den
Adelstitel weiterhin führen zu dürfen.
Entsprechend unserer Vereinbarung
zur Titelweitergabe durch Eheschließung wird dem
Ehepartner die Führung des Titels lebenslang über den
Bestand der Ehe hinaus zugesichert. | |
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Scheidung |
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Kann ich oder meine Frau nach der
Scheidung meine Adelstitel weitertragen ? | |
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Ja, nach einer Scheidung
tragen die geschiedenen Ehepartner den Adelstitel
weiterhin, lebenslang. Bei einer erneuten
Eheschließung kann jeder von ihnen den Titel
weitergeben oder ablegen, indem er / sie den Namen
des neuen Partners annimmt beziehungsweise den
Adelstitel weitergibt. | | |
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Rechtsanwalt |
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Ehevertrag, Adoptionsantrag? | |
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Im Regelfall hat
der / die Titelgeber / -geberin ihren eigenen
Rechtsanwalt, um den Ehevertrag bzw. Adoptionsantrag
zu erstellen. In Abstimmung
können wir auch einen
Rechtsanwalt nach Ihrem Wunsch beauftragen. Gern
sind wir Ihnen bei der Vermittlung eines
fachkundigen Notars oder Rechtsanwalts in Ihrer
Wohnortnähe oder am Wohnort des Titelgebers
behilflich.
Bei einer Eheschließung /
Partnerschaft müssen letztlich Titelgeber /
Titelgeberin und Titelsucher /Titelsuchende
persönlich beim Standesamt vorstellig werden, um den
Eheschließungstermin zu beantragen, da die
erforderlichen persönlichen Dokumente hierbei
vorgelegt werden müssen.
Eine Titelweitergabe
durch Eheschließung / Partnerschaft lässt sich
innerhalb von wenigen Wochen und bereits nach 2, 3
Treffen realisieren, wonach Sie sofort den Titel
führen.
Durch die relativ langen
Bearbeitungszeiten der Gerichte, wobei
Familiengerichte in Flächenregionen meist auf Grund
geringerer Belastungen etwas verkürzter terminieren,
müssen Sie mit einer Dauer im Regelfall von zirka 6
bis 8 Monaten, rechnen, bevor in einem mündlichen
Verhandlungstermin bei Gericht die Adoption
ausgesprochen wird und sie nach ca. 1 -2 Wochen die
Adoptionsurkunde zugestellt bekommen, mit welcher
Sie Ihre amtlichen Personaldokumente bei den jeweils
zuständigen Behörden beantragen können.
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Vorgaben des Titelgebers |
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Die Dotationen und der Ablauf für die
Titel bzw. Namen Weitergabe (durch Heirat oder Adoption) gibt der
Adelstitelträger vor. | |
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Dotation |
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Was kostet ein echter Adelstitel,
wie hoch sind die Dotationen? | |
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Die
Dotationshöhen sind sehr unterschiedlich, je nach
Adelsgeschlecht, dem zugehörigen Stammbaum und was immer
wieder interessant ist auch nach dem "Klang"
beziehungsweise auch oftmals nach möglichen Assoziationen,
welche mit dem Namen im täglichen Leben offenbar verbunden
sind.
Ein Adelstitel
"von Mustermann" können wir Ihnen
bereits ab ca. 20-30 Tsd. EUR vermitteln, wobei hier die
Auswahl sehr beschränkt ist. Der Durchschnitt liegt im
unteren fünfstelligen Bereich, da erweitert sich die
Namenswahlmöglichkeit beträchtlich.
Zur Vermittlung
des Titels
"Freiherr(in)", Graf, Gräfin
sollten Sie bereit und in der Lage sein einen Betrag von
mindestens 50 Tsd. EUR aufbringen zu können, ohne hierbei
an ihr persönliches Limit zu gelangen. Der Großteil
unserer Titelgeber streben jedoch Dotationen im mittlere
fünfstelligen Bereich an.
Sie haben Interesse
an einem Titel "Prinz(essin)",
gehören zu dem Personenkreis, welcher fast ALLES in seinem
Leben erreicht hat und Ihnen nach "mein Anwesen, meine
Jacht, mein Zweit-, Drittwohnsitz in ..., nur noch diese
Adelstitel fehlt, um sich ein und allemal vom gehobenen
Durchschnitt zu unterscheiden, werden für Sie Dotationen
im hohen fünfstellige leicht realisierbar und ganz
selbstverständlich sein!
"von", (untere
fünfstellige Dotation. Freiherr(in), - Graf, Gräfin,
(mittlere fünfstellige Dotation.) Prinz(essin), (hohe
fünfstellige Dotation.)
Alle genannten
Dotationsbeträge beinhalten unsere Vermittlungsprovision.
Anwalts- / Notar- , Gerichts- und Standesamtskosten sind
hierbei nicht berücksichtigt und im Vergleich zu den
Dotationen gering. Hierfür sollten Sie mit 500 - 700 EUR
(maximal 1 Tsd. EUR) rechnen. | |
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Titelgeberin/ Titelgeber |
Wie erfolgen die Dotationszahlungen an
den / die Titelgeber / -geberin und der Vermittlungsgebühr? | |
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Die Zahlung der
Dotation erfolgt direkt an den / die
Titelgeber(in),
nach dessen Vorgabe auf ein Treuhandkonto oder als
Barzahlung.
Hierbei ist eine 50 / 50
Prozent-Regelung allgemein üblich, bei welcher die
Zahlungen bei der notariellen Beantragung der
gerichtlichen Adoption beziehungsweise der
Bestellung des Aufgebotes beim Standesamt und
folgend unmittelbar vor der Eheschließung /
Partnerschaftsbegründung beziehungsweise vor dem
mündlichen Verhandlungstermin beim aussprechenden
Familiengericht.
Treuhand- /
Anderkonto In den meisten Fällen
akzeptieren die Titelgeber auch die Hinterlegung der
gesamten Dotationssumme auf ein Treuhand- /
Anderkonto beim involvierten Rechtsanwalt / Notar.
Erst nach vollständiger Einzahlung der
Dotationssumme erfolgt hierbei die Einreichung der
Adoptionsunterlagen beim zuständigen Familiengericht
bzw. die Bestellung des Aufgebots beim Standesamt.
Bitte beachten Sie, dass die Führung eines
derartigen Treuhandkontos zusätzliche Kosten für Sie
verursacht. Entsprechend der kontoführenden Bank des
Treuhänders (maßgebend ist hier der Anwalt / Notar)
fallen Bankgebühren in Höhe von 5 bis zu 10 Prozent
an.
Unsere Vermittlungsgebühr wird in jedem
Fall vor dem ersten persönlichen Treffen, Kontakt
zwischen der / dem Titelsuchenden und der / dem
Titelgeberin / Titelgeber in bar fällig. | | |
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Ablehnung des Gerichts einer Adoption. |
Erhält der Titelgeber/ geberin sein
Honorar ?. | |
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Wenn Sie bei einer
Adoption die Dotation über einen Notar und dessen
Treuhandkonto abwickeln, bekommt der Titelgeber die
Dotation erst nach
erfolgter
Adoption.
Ergo.
Bei Ablehnung erhalten Sie Ihre Einzahlung vom Notar
zurück. | | |
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Namensweitergabe / Übernahme durch Adoption |
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Wie erfolgt eine Namensweitergabe durch
Adoption ? Welche rechtlichen Bedingungen müssen hierbei beachtet
werden? | |
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Bei der Namensweitergabe per
Adoption müssen Sie in der Regel mit einer
zeitlichen Dauer von 6 bis 8 Monaten rechnen, bevor
Ihnen nach einer mündlichen Verhandlung beim
Familiengericht die amtliche Adoptionsurkunde nach 1
bis 2 Wochen auf dem Postweg zugestellt wird.
Das deutsche Erwachsenenadoptionsrecht schreibt vor,
dass zwischen beiden Adoptionsparteien ein
Altersunterschied von mindestens 11- 12 Jahren zu
liegen hat, sprich die zu adoptierende Person muss
mindestens 11 Jahre jünger als die ihn annehmende
Person sein. | | |
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Erwachsenenadoption Ablauf |
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Wie ist der Ablauf bei einer Adoption? | |
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Nach dem persönlichen
Kennenlernen wird bei einem Notartermin am Wohnort der /
des Titelgeberin / Titelgebers eine gemeinsame Historie
erarbeitet, kreiert, woraus ersichtlich wird, dass
zwischen dem annehmenden (Stief-)Elternteil und dem
anzunehmenden (Stief-)Kind bereits ein
Eltern-Kind-Verhältnis entstanden ist (§ 1767 Abs. 1 BGB).
Ein adoptionserfahrener Notar wird
den Antrag zur Gerichtseinreichung derart erstellen,
dass es letztlich zum erfolgreichen Abschluss Ihrer
Erwachsenenadoption kommt.
Beim mündlichen Verhandlungstermin bei
Gericht wird die Adoption ausgesprochen und sie erhalten
per Briefpost nach ca. 1 -2 Wochen die Adoptionsurkunde
zugestellt, mit welcher Sie Ihre amtlichen
Personaldokumente bei den jeweils zuständigen Behörden
beantragen können.
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Dokumente
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Folgende Unterlagen werden von dem zu
Adoptierenden benötigt: | |
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Bundespersonalausweis,
Geburtsurkunde,
Familienstammbuch,
aktuelle Meldebescheinigung,
Heiratsurkunde /
Scheidungsurteil(e),
ggf.
Staatsangehörigkeitsnachweis, Schufaauskunft, polizeiliches Führungszeugnis, Gesundheitszeugnis bzw.
ärztliches Attest Ihres Hausarztes. | | | | |
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Die Heirat |
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Wie ist der
Ablauf bei einer Heirat? | |
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Die Namensweitergabe durch Heirat oder
gleichgeschlechtlicher Partnerschaft ist wesentlich
schneller und unkomplizierter zu regeln, als eine
Adoption und es bestehen amtlicherseits keinerlei
Ablehnungsgründe
Wir vereinbaren das
persönlichen Kennenlernen und können anschließend einen
Notartermin am Wohnort der / des Geberin/ Gebers
wahrnehmen, um einen Ehevertrag (Zugewinn, Unterhalt,
Erbverzicht) / die Gütertrennung rechtlich
verbindlich erstellen und zu unterzeichnen. In den Fällen, wo wir einen
vertrauten Notar der / des Titelgeberin/
Titelgebers involvierten und die entsprechenden
Unterlagen bereits vorab ausgearbeitet wurden, schafften
wir es ebenfalls das Aufgebot beim Standesamt, unter
Vorlage aller benötigten Dokumente, sofort zu
beantragen.
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Dokumente |
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Welche Dokumente müssen beim
Standesamt für die Eheschließung vorgelegt werden? | |
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Geburtsurkunde *, Ablichtung
eines Personaldokumentes (BPA, Reisepass)**,
aktuelle Meldebescheinigung, Urkunde(n),
Scheidungsurteil(e) vorbestandener Ehe(n), Geburtsurkunden
der eigenen, lebenden Kinder,
* beglaubigte Abschrift auch in
Übersetzung aus dem Geburtseintrag - oder bei Geburt im
Ausland die Geburtsurkunde mit Elternangabe **
beglaubigte Ablichtung des Reisepasses, Personalausweises
(nur die Seiten mit den Personaldaten und der
ausstellenden Behörde), falls keine deutsche
Staatsangehörigkeit seit Geburt eine
Staatsangehörigkeitsurkunde, Einbürgerungsurkunde oder ein
amtlicher Staatsangehörigkeitsausweis
Sollten Sie nicht im deutschen Bundesgebiet
wohnen ist Ihrerseits vom Heimatland eine amtliche
Familienstands- sowie die Wohnsitz- oder
Meldebescheinigung zu erbringen. Bei vorbestandenen
geschiedenen Ehen ist die Vorlage des
Eheauflösungsnachweise (möglichst Anerkennungsbescheid der
ausländischen Ehescheidung durch die zuständige deutsche
Landesjustizbehörde ) aller Vorehen (Sterbeurkunden oder
Scheidungsurteile mit Rechtskraftvermerk) erforderlich.
* wenn ein Verlobter bereits einmal
verheiratet war: ggf.
http://www.adelstitel-info.com/dokumente-h.htm | | | |
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Ehevertrag |
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Warum ist ein ein Anwalts- /
Notartermin und ein Ehevertrag erforderlich? | |
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Im Regelfall hat die Titelgeberin /
der Titelgeber einen vertrauten Rechtsanwalt / Notar,
welcher bereits erfahren bezüglich des Ehevertrages und
der nötigen Gütertrennung bei der Titelweitergabe durch
Eheschließung / Partnerschaft ist.
Sie können selbstverständlich einen Ihnen
bekannten und, oder vertrauten Familienanwalt
beziehungsweise Notar beauftragen oder diesen zur
rechtlichen Prüfung der Unterlagen, vor
Unterschriftsleistung, beauftragen, hinzuziehen.
Auf Wunsch sind wir gern bei der Auswahl eines
fachkundigen Notars oder Rechtsanwalts behilflich. | | | |
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