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Wenn Sie eine Info Mail zum Thema Adelstitel durch Adoption oder Heirat möchten. (kostenfrei)

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Lassen Sie es uns wissen wenn Sie vermittelt werden möchten.

Wenn Sie Interesse haben einen Adelstitel durch Adoption oder Heirat zu erlangen.

Setzen Sie sich bitte mit uns per E-Mail in Verbindung.

Wir nennen Ihnen aus unserer Datei den passenden Titelgeber für Sie,
welcher für eine Titelweitergabe per Adoptieren oder Heirat aktuell zur Verfügung steht.

Wir werden Ihnen helfen, die Führung eines Adelstitels zu verwirklichen.
Die Vermittlung erfolgt unter anwaltschaftlicher und notarieller Vertretung.

Ihre Anfrage beantworten wir schnellstmöglich, binnen 48 Stunden.
 
     
Wir vermitteln Ihnen die Kontakte  
zu deutschen Adelsfamilien, Mitgliedern des deutschen Adels, die es Ihnen ermöglichen und die Gelegenheit geben einen echten Adelstitel zu erhalten.
Der Ablauf der Vermittlung ist 100 % diskret. Wir versichern den vertraulichen Umgang im Ihren persönlichen Daten und achten bei allen erforderlichen Schritten Ihnen auf den Datenschutz.  
 
     

Welche Daten brauchen wir von Ihnen von für eine Vermittlung?


Für welche(n) Titel interessieren Sie sich?

Welchen finanziellen Rahmen sind Sie bereit hierfür aufzuwenden?
Sind Sie ledig, verheiratet, oder geschieden?
Welches Lebensalter haben Sie?

Wo wohnen Sie beziehungsweise wo befindet sich Ihr Lebensmittelpunkt?
Welche Staatsangehörigkeit besitzen Sie?

Welche Art der Titelübernahme kommt für sie in Frage - Heirat, auch gleichgeschlechtliche Partnerschaft und / oder Adoption?

 
Die Übertragung eines Adelstitels
wird von erfahrenen, deutschen und international anerkannten Fachanwälten rechtlich einwandfrei und diskret betreut sowie durchgeführt.

Honorarzahlungen können über ein Treuhandkonto eines deutschen Anwaltes / Notars abgewickelt werden. Die Auszahlung an den Titelgeber erfolgt je nach festgelegtem Stand des Vertrages beziehungsweise nach Vertragserfüllung.
         
      Vertraulichkeit und Diskretion.
absolute Vertraulichkeit und Diskretion ist zu hundertprozentig garantiert. (Datenschutz-Garantie)

Bei einer möglichen, konkreten Vermittlung erfolgt jedwede Personalisierung in Abstimmung mit dem Suchenden und dem Adelstitelgeber.
Ihre Daten werden streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
 
 
2.  Fragen und Antworten
   
    Guten Tag, meine Name ist Frau / Herr Fragemal!
Wie verläuft eine Vermittlung  bei Ihnen?
 
   
 
 
 

Wir vermitteln den Kontakt zwischen dem Titelsuchende und dem Titelgeber
und stellen letztlich das persönliche Kennenlernen beider Parteien her, wobei wir zu jeder Zeit  als Sprachrohr zwischen den beiden Parteien dienen.


Zur Vermittlung setzten wir uns (entsprechend Ihren An- und Vorgaben) mit den von Ihnen ausgewählten möglichen Titelgebern in Verbindung und unterbreite diesen Ihr Angebot.

Willigt die Titelgeberin, der Titelgeber ein, klären wir letztlich die verbindliche Dotationshöhe sowie die Zahlweise der Dotation (Barzahlung bzw. Treuhand- / Anderkonto über den Anwalt / Notar, wobei zu beachten ist, dass hierfür je nach kontoführender Bank des Treuhänders Bankgebühren in Höhe von 5 bis zu 10 Prozent für das Treuhandkonto anfallen!).


Wenn wir die Dotation und den Ablauf beidseits geklärt haben stimmen wir uns bezüglich eines ersten persönlichen Treffens ab, klären Ort und Zeitpunkt, so dass ich mich mit Ihnen und letztlich wir mit der Titelgeberin, dem Titelgeber zusammenkommen.

 
   
Nachnamen   Kann ich bei einer Adoption oder Heirat meinen Nachnamen behalten ?
 
   
 
 


Ja Sie können Ihren Nachnamen behalten und Ihn als Doppelname weiter führen.
Wenn Sie zum Beispiel von einer Grafen von Mustermann adoptiert werden
haben Sie folgende Möglichkeiten den Namen  zu führen, als Einzelname oder Doppelname.

*Ihr Vorname Graf von Mustermann
*Ihr Vorname Graf von Mustermann-Fragemal

 
Frau
und Kinder
Wenn ich verheiratet bin, welchen Nachnamen tragen nach einer Adoption mein(e) Ehepartner(in) und meine Kinder?
 
 


Es ist eine komplette Familiennamensänderung möglich.
Ihr(e) Partner(in) und Kinder tragen, sofern Sie es wollen den gleichen Namen wie Sie als adoptierter Adliger.

 

*Siehe oben

   
Scheidung   Wann kann eine Scheidung erfolgen ?
 
   
 

Die Scheidung kann nach einem Jahr des Bestandes der Ehe erfolgen, um hiernach den Adelstitel weiterhin führen zu dürfen.

Entsprechend unserer Vereinbarung zur Titelweitergabe durch Eheschließung wird dem Ehepartner die Führung des Titels lebenslang über den Bestand der Ehe hinaus zugesichert.


 
       
   
Scheidung   Kann ich oder meine Frau nach der Scheidung meine Adelstitel weitertragen ?
 
   
 
 

Ja, nach einer Scheidung tragen  die geschiedenen Ehepartner den Adelstitel weiterhin, lebenslang. Bei einer erneuten Eheschließung kann jeder von ihnen den Titel weitergeben oder ablegen, indem er / sie den Namen des neuen Partners annimmt beziehungsweise den Adelstitel weitergibt.

 
   
Rechtsanwalt   Ehevertrag,  Adoptionsantrag?
 
 
 

Im Regelfall hat der / die Titelgeber / -geberin ihren eigenen Rechtsanwalt, um den Ehevertrag bzw. Adoptionsantrag zu erstellen. In Abstimmung
können wir auch einen Rechtsanwalt nach Ihrem Wunsch beauftragen.
Gern sind wir Ihnen bei der Vermittlung eines fachkundigen Notars oder Rechtsanwalts in Ihrer Wohnortnähe oder am Wohnort des Titelgebers  behilflich.

Bei einer Eheschließung / Partnerschaft müssen letztlich Titelgeber / Titelgeberin und Titelsucher /Titelsuchende persönlich beim Standesamt vorstellig werden, um den Eheschließungstermin zu beantragen, da die erforderlichen persönlichen Dokumente hierbei vorgelegt werden müssen.

Eine Titelweitergabe durch Eheschließung / Partnerschaft lässt sich innerhalb von wenigen Wochen und bereits nach 2, 3 Treffen realisieren, wonach Sie sofort den Titel führen.

Durch die relativ langen Bearbeitungszeiten der Gerichte, wobei Familiengerichte in Flächenregionen meist auf Grund geringerer Belastungen etwas verkürzter terminieren, müssen Sie mit einer Dauer im Regelfall von zirka 6 bis 8 Monaten, rechnen, bevor in einem mündlichen Verhandlungstermin bei Gericht die Adoption ausgesprochen wird und sie nach ca. 1 -2 Wochen die Adoptionsurkunde zugestellt bekommen, mit welcher Sie Ihre amtlichen Personaldokumente bei den jeweils zuständigen Behörden beantragen können.


       
   
Vorgaben des Titelgebers   Die Dotationen und der Ablauf für die Titel bzw. Namen Weitergabe (durch Heirat oder Adoption) gibt der Adelstitelträger vor.
 
       
       
   
Dotation   Was kostet ein echter Adelstitel, wie hoch sind die Dotationen?
 
   
 

Die Dotationshöhen sind sehr unterschiedlich, je nach Adelsgeschlecht, dem zugehörigen Stammbaum und was immer wieder interessant ist auch nach dem "Klang" beziehungsweise auch oftmals nach möglichen Assoziationen, welche mit dem Namen im täglichen Leben offenbar verbunden sind.

Ein Adelstitel
"von Mustermann" können wir Ihnen bereits ab ca. 20-30 Tsd. EUR vermitteln, wobei hier die Auswahl sehr beschränkt ist.
Der Durchschnitt liegt im unteren fünfstelligen Bereich, da erweitert sich die Namenswahlmöglichkeit beträchtlich.

Zur Vermittlung des Titels
"Freiherr(in)", Graf, Gräfin sollten Sie bereit und in der Lage sein einen Betrag von mindestens 50 Tsd. EUR aufbringen zu können, ohne hierbei an ihr persönliches Limit zu gelangen. Der Großteil unserer Titelgeber streben jedoch Dotationen im mittlere fünfstelligen Bereich an.


Sie haben Interesse an einem Titel
"Prinz(essin)", gehören zu dem Personenkreis, welcher fast ALLES in seinem Leben erreicht hat und Ihnen nach "mein Anwesen, meine Jacht, mein Zweit-, Drittwohnsitz in ..., nur noch diese Adelstitel fehlt, um sich ein und allemal vom gehobenen Durchschnitt zu unterscheiden, werden für Sie Dotationen im hohen fünfstellige leicht realisierbar und ganz selbstverständlich sein!

"von", (untere fünfstellige Dotation.
Freiherr(in), - Graf, Gräfin, (mittlere fünfstellige Dotation.)
Prinz(essin), (hohe fünfstellige Dotation.)

Alle genannten Dotationsbeträge beinhalten unsere Vermittlungsprovision.

Anwalts- / Notar- , Gerichts- und Standesamtskosten sind hierbei nicht berücksichtigt und im Vergleich zu den Dotationen gering. Hierfür sollten Sie mit 500 - 700 EUR  (maximal  1 Tsd. EUR) rechnen.

 
       
   
Titelgeberin/
Titelgeber
Wie erfolgen die Dotationszahlungen an den / die Titelgeber / -geberin und der Vermittlungsgebühr?
 
   
 
 

Die Zahlung der Dotation erfolgt
direkt an den /  die Titelgeber
(in), nach dessen Vorgabe auf ein Treuhandkonto oder als Barzahlung.

Hierbei ist eine 50 / 50 Prozent-Regelung allgemein üblich, bei welcher die Zahlungen bei der notariellen Beantragung der gerichtlichen Adoption beziehungsweise der Bestellung des Aufgebotes beim Standesamt  und folgend unmittelbar vor der Eheschließung / Partnerschaftsbegründung beziehungsweise vor dem mündlichen Verhandlungstermin beim aussprechenden Familiengericht.

Treuhand- / Anderkonto
In den meisten Fällen akzeptieren die Titelgeber auch die Hinterlegung der gesamten Dotationssumme auf ein Treuhand- / Anderkonto beim involvierten Rechtsanwalt / Notar.
Erst nach vollständiger Einzahlung der Dotationssumme erfolgt hierbei die Einreichung der Adoptionsunterlagen beim zuständigen Familiengericht bzw. die Bestellung des Aufgebots beim Standesamt.

Bitte beachten Sie, dass die Führung eines derartigen Treuhandkontos zusätzliche Kosten für Sie verursacht. Entsprechend der kontoführenden Bank des Treuhänders (maßgebend ist hier der Anwalt / Notar) fallen Bankgebühren in Höhe von 5 bis zu 10 Prozent an.

Unsere Vermittlungsgebühr wird in jedem Fall vor dem ersten persönlichen Treffen, Kontakt zwischen der / dem Titelsuchenden  und der / dem Titelgeberin / Titelgeber in bar fällig.

 
Ablehnung des Gerichts
einer Adoption.
 Erhält der Titelgeber/ geberin sein Honorar ?.
   
 
 
Wenn Sie bei einer Adoption die Dotation über einen Notar und dessen Treuhandkonto abwickeln,
bekommt der Titelgeber die Dotation erst nach erfolgter Adoption.

Ergo. Bei Ablehnung erhalten Sie Ihre Einzahlung vom Notar zurück.

 
       
       
   
Namensweitergabe / Übernahme durch Adoption   Wie erfolgt eine Namensweitergabe durch Adoption ?
Welche rechtlichen Bedingungen müssen hierbei beachtet werden?
 
   
 
 

Bei der Namensweitergabe per Adoption müssen Sie in der Regel mit einer zeitlichen Dauer von 6 bis 8 Monaten rechnen, bevor Ihnen nach einer mündlichen Verhandlung beim Familiengericht die amtliche Adoptionsurkunde nach 1 bis 2 Wochen auf dem Postweg zugestellt wird.

Das deutsche Erwachsenenadoptionsrecht schreibt vor, dass zwischen beiden Adoptionsparteien ein Altersunterschied von mindestens 11- 12 Jahren zu liegen hat, sprich die zu adoptierende Person muss mindestens 11 Jahre jünger als die ihn annehmende Person sein.

 
   
Erwachsenenadoption
Ablauf
  Wie ist der Ablauf bei einer Adoption?
 
   
 


Nach dem persönlichen Kennenlernen wird bei einem Notartermin am Wohnort der / des Titelgeberin / Titelgebers eine gemeinsame Historie erarbeitet, kreiert, woraus ersichtlich wird, dass zwischen dem annehmenden (Stief-)Elternteil und dem anzunehmenden (Stief-)Kind bereits ein Eltern-Kind-Verhältnis entstanden ist (§ 1767 Abs. 1 BGB).

Ein adoptionserfahrener Notar wird den Antrag zur Gerichtseinreichung derart erstellen, dass es letztlich zum erfolgreichen Abschluss Ihrer Erwachsenenadoption kommt.

 

Beim mündlichen Verhandlungstermin bei Gericht wird die Adoption ausgesprochen und sie erhalten per Briefpost nach ca. 1 -2 Wochen die Adoptionsurkunde zugestellt, mit welcher Sie Ihre amtlichen Personaldokumente bei den jeweils zuständigen Behörden beantragen können.

 
Dokumente   Folgende Unterlagen werden von dem zu Adoptierenden benötigt:
   
 


 

Bundespersonalausweis,

Geburtsurkunde,

Familienstammbuch,

aktuelle Meldebescheinigung,
Heiratsurkunde / Scheidungsurteil(e),

ggf. Staatsangehörigkeitsnachweis,
Schufaauskunft,
polizeiliches Führungszeugnis,
Gesundheitszeugnis bzw. ärztliches Attest Ihres Hausarztes.

 
   
Die Heirat   Wie ist der Ablauf bei einer Heirat?
 
   
 


Die Namensweitergabe durch Heirat oder gleichgeschlechtlicher Partnerschaft ist wesentlich schneller und unkomplizierter zu regeln, als eine Adoption und es bestehen amtlicherseits keinerlei Ablehnungsgründe

 

Wir vereinbaren das persönlichen Kennenlernen und können anschließend einen Notartermin am Wohnort der / des  Geberin/ Gebers wahrnehmen, um einen Ehevertrag (Zugewinn, Unterhalt, Erbverzicht)  / die Gütertrennung rechtlich verbindlich erstellen und zu unterzeichnen.
 
In den Fällen, wo wir einen vertrauten Notar der / des  Titelgeberin/ Titelgebers involvierten und die entsprechenden Unterlagen bereits vorab ausgearbeitet wurden, schafften wir es ebenfalls das Aufgebot beim Standesamt, unter Vorlage aller benötigten Dokumente, sofort zu beantragen.

 

 
   
Dokumente   Welche Dokumente müssen beim Standesamt für die Eheschließung vorgelegt werden?
 
   
 

Geburtsurkunde *,
Ablichtung eines Personaldokumentes (BPA, Reisepass)**,
aktuelle Meldebescheinigung,
Urkunde(n), Scheidungsurteil(e) vorbestandener Ehe(n), Geburtsurkunden der eigenen, lebenden Kinder,


* beglaubigte Abschrift auch in Übersetzung aus dem Geburtseintrag - oder bei Geburt im Ausland die Geburtsurkunde mit Elternangabe
** beglaubigte Ablichtung des Reisepasses, Personalausweises (nur die Seiten mit den Personaldaten und der ausstellenden Behörde), falls keine deutsche Staatsangehörigkeit seit Geburt eine Staatsangehörigkeitsurkunde, Einbürgerungsurkunde oder ein amtlicher Staatsangehörigkeitsausweis 

Sollten Sie nicht im deutschen Bundesgebiet wohnen ist Ihrerseits vom Heimatland eine amtliche Familienstands- sowie die Wohnsitz- oder Meldebescheinigung zu erbringen.
Bei vorbestandenen geschiedenen Ehen ist die Vorlage des
Eheauflösungsnachweise (möglichst Anerkennungsbescheid der ausländischen Ehescheidung durch die zuständige deutsche Landesjustizbehörde ) aller Vorehen (Sterbeurkunden oder Scheidungsurteile mit Rechtskraftvermerk) erforderlich.


* wenn ein Verlobter bereits einmal verheiratet war: ggf.

http://www.adelstitel-info.com/dokumente-h.htm
 
   
Ehevertrag   Warum ist ein ein  Anwalts- / Notartermin und ein Ehevertrag erforderlich?
 
   
 

Im Regelfall hat die Titelgeberin / der Titelgeber einen vertrauten  Rechtsanwalt / Notar, welcher bereits erfahren bezüglich des Ehevertrages und der nötigen Gütertrennung bei der Titelweitergabe durch Eheschließung / Partnerschaft ist.

Sie können selbstverständlich einen Ihnen bekannten und, oder vertrauten Familienanwalt beziehungsweise Notar beauftragen oder diesen zur rechtlichen Prüfung der Unterlagen, vor Unterschriftsleistung, beauftragen, hinzuziehen.

Auf Wunsch sind wir gern bei der Auswahl  eines fachkundigen Notars oder Rechtsanwalts behilflich.
 
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