Das
erste Treffen.
Bei dem ersten Kontakt werden die
Privaten Daten ausgetauscht für den nächsten Termin um die
Historie
für das
Amts/Familiengericht zu erarbeiten.
Der Notartermin.
Es wird ein
Notartermin am Wohnort des Gebers / Geberin vereinbart.
Beim Notar wird die gemeinsame
erarbeitete/ kreierte Historie vorgelegt (und gegeben falls
überarbeitet) wobei ersichtlich ist das eine persönliche
Bindung im Sinne eines Eltern - Kind Verhältnis besteht.
(Ein Notar der sich mit den
Adoptionsgesetzt auskennt, weiß wie er es formulieren und
ausarbeiten muss um den Adoptionsantrag erfolgreich
abzuschließen.)
Dieser reicht
den Adoptionsantrag beim zuständigem Amts/Familiengericht
ein.
Es findet beim
Amts/Familiengericht eine Anhörung statt, dann bestätigt der
Familienrichter die Adoption und das Adoptivkind erhält die
Adoptionsurkunde.
Die Notar - Amts/Familiengericht
kosten belaufen sich um ca. 200 EURO.
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