(lat. princeps
(davon engl. u. franz. prince u. spanisch.Príncipe),ahd. furisto (davon
engl. first = erst, als erstes) = der Erste) ist in der hierarchischen
Ordnung des Adelssystems im alten Reich der höchste Titel, unter dem
auch Herzöge und Landgrafen inbegriffen waren. Sein Herrschaftsgebiet
wird als Fürstentum bezeichnet.
Begriffsgeschichte
Im
weiteren Sinne und als Sammelbegriff bezeichnet das Wort „Fürst“ einen
hohen aristokratischen Würdenträger und schließt Monarchen ein. Im
engeren Sinne und nach heutigem Sprachgebrauch handelt es sich um einen
Adelstitel, der rangmäßig über dem Grafen und dem (nichtköniglichen)
Prinzen steht, aber unter dem Herzog. Ein französisches, ungarisches
oder italienisches Pendant existiert nicht, wohl aber ein englisches (s.
Prince of Wales = Fürst von Wales), spanisches (s. Principe de Asturias
= Fürst von Asturien) und russisches.
In den fränkischen
Königreichen und später im Heiligen Römischen Reich waren Fürsten die
Landesherren nach dem König bzw. Kaiser, das heißt königliche Amtsträger
mit teils erblicher Hoheit über einen weltlichen und ggf. auch
kirchlichen Herrschaftsbereich. Zum Fürstenstand (Reichsfürst)
zählten im Spätmittelalter Herzöge, Land-, Mark- und Pfalzgrafen. Als
geistliche Fürsten wurden Erzbischöfe, Bischöfe und manche Äbte
bezeichnet. Im Hochmittelalter wählten die Fürsten den König, später war
dieses Recht den sieben Kurfürsten vorbehalten. Mit dem Ende des
Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation 1806 wurden einige deutsche
Fürsten souveräne Herrscher ihres Landes. Die meisten anderen, deren
Territorium unter die Herrschaft eines anderen Staates kam, behielten
oder erhielten den Fürstentitel als Ehrenprädikat, wie etwa
Sayn-Wittgenstein; hinzu kamen einige nach 1871 gefürstete Familien, die
niemals souverän gewesen waren, wie etwa Bismarck oder Bülow. Damit
waren die weitaus meisten Fürsten des zweiten Kaiserreichs keine
Monarchen. Souveräne deutsche Fürsten führten deshalb bis 1918 den Titel
„Regierender Fürst“. Eine deutsche Besonderheit ist die Bezeichnung
Prinz oder Prinzessin für die Kinder eines Fürsten. Allerdings führten
die Nachgeborenen einiger nichtsouveräner fürstlicher Häuser den Titel
Graf. In beiden Fällen führte lediglich der jeweilige Chef des Hauses
den Fürstentitel.
Mit der Abschaffung der Standesvorrechte des
Adels im Deutschen Reich durch die Weimarer Reichsverfassung 1919 wurde
der ehemalige, nicht bevorrechtigte Titel Prinz oder Prinzessin
unveränderlicher Bestandteil des bürgerlichen Namens. Der Titel „Fürst“
bzw. „Fürstin“, soweit er durch Primogenitur weitergegeben wurde,
entfiel damit. Der Titel wird jedoch heute noch aus Gründen der
Tradition vielfach inoffiziell weiterhin geführt. Gegenwärtig betrifft
das 54 deutsche Familien, davon sind vier ehemals (bis 1918) regierende
Häuser. Heute werden in Europa die Kleinstaaten Monaco und
Liechtenstein von Fürsten (franz.: Prince Souverain) regiert. In England
(s. Prince of Wales = Fürst von Wales) und Spanien (s. Principe des
Asturias = Fürst von Asturien) wird der jeweilige Thronfolger in der
Regel vom Monarchen zum Fürsten eines Landesteils ernannt.
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